Wir möchten Sie bitten, sich wegen der versicherungsrechtlicher Fragen und Leistungen direkt mit den für Ihre Schüler zuständigen gesetzlichen Unfallkassen in Bayern unter
www.guvv-bayern.de
in Verbindung zu setzen.
Vorab haben wir dazu gefunden:
Nach der RVO - ReichsVersicherungsOrdnung - sind Schülerinnen und Schüler gegen Unfälle bei Schulausflügen in der gesetzlichen Schülerunfallversicherung gemäß § 539 Abs.1 Nr.14 b und c RVO versichert.
Schulfahrten sind schulische Veranstaltungen, bei denen der Unfallschutz des Schülers fort besteht. Wege sind immer mitversichert, vorausgesetzt, dass
der direkte Weg ohne Umweg genommen wird. (Bei Abweichung davon würde aber die Krankenkasse der Eltern oder anderer Begleitpersonen eingreifen.)
Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, haben Sie weitere Möglichkeiten:
- Setzen Sie den Beginn des Schulausflugs am Bahnhof fest. Die Eltern sorgen selbst für den Anreiseweg der Kinder bis dorthin und tragen die Verantwortung für den Transport.
- Lassen Sie sich mit der Genehmigung der Eltern zur Teilnahme am Schulausflug auch die Genehmigung zum Transport in privaten PKWs geben.
- Schließen Sie eine kostengünstige Zusatzversicherungen für den PKW-Transport ab. Kosten trägt die Schule und es erfolgt eine Umlage auf die Beteiligten.
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