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 Betreff des Beitrags: Verletzung der Aufsichtspflicht im Sommerbad
BeitragVerfasst: 20.08.2012, 11:53 
Unser Sohn besucht mit unserem Enkel ( 11 Jahre ) oft das Sommerbad, wo er nach Bedarf als Rettungsschwimmer eingesetzt wird. Seine Ex-Freundin wirft ihm vor, dass er seine Aufsichtspflicht verletzt, weil er sich nicht ausschließlich um seinen Sohn kümmert. ist das so?


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 Betreff des Beitrags: Re: Verletzung der Aufsichtspflicht im Sommerbad
BeitragVerfasst: 21.08.2012, 17:22 
Expertin
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Registriert: 10.01.2005, 13:53
Beiträge: 4465
Das kommt, wie stets auf die Bedingungen an:

Ein elfjähriger wassersicherer Junge braucht keine ununterbrochene Aufsicht im Schwimmbad. Wenn er das Bad, das Gelände, Rutschen, Sprungturm, usw. gut kennt, weiß er sich dort ungefährdet zu bewegen. Da der Vater Rettungsschwimmer ist, hat er mit dem Sohn sicher auch Gespräche zum Verhalten im Freibad geführt.

Anders sähe das aus, wenn der Sohn eher ängstlich wäre, noch nicht schwimmen könnte, Gesundheitsprobleme hätte, usw.

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Lis Dammann
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 Betreff des Beitrags: Re: Verletzung der Aufsichtspflicht im Sommerbad
BeitragVerfasst: 22.08.2012, 14:01 
Ich kann mir auch kaum vorstellen, daß der Sohn von einem Rettungsschwimmer mit 11 Jahren noch nicht schwimmen kann.


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