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 Betreff des Beitrags: Verletzung der Aufsichtspflicht im Kindergarten
BeitragVerfasst: 08.11.2010, 23:34 
Newbie
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Registriert: 08.11.2010, 23:32
Beiträge: 1
Ich bin so entsetzt, verwirrt und traurig.

Erstmal vorneweg, meinem Sohn geht es gut.

Heute kam ich in den Kindergarten und holte meinen Sohn wie gewohnt gegen 13Uhr ab. Die Gruppenleiterin sagte mir, sie haette etwas mit mir zu besprechen und bat mich in den Gruppenraum zu kommen. Erst fing sie an mein Sohn ziehe sich nicht alleine an und wuerde zicken machen, wenn es nach draussen ginge. Ich hab sie dann gefragt, ob sie deshalb ein Gespraech mit mir fuehre
(ganz freundlich, weil ich gleich gemerkt habe, dass das nicht das eigentliche Thema ist).

So und jetzt kommts.
Es ist etwas vorgefallen und zwar schon am letzten Donnerstag.
Der Kindergarten hat einen grossen Spielplatz mit Tor zu einer befahrenen Strasse auf deren anderen Seite ein grosser Parkplatz. Dort parken ca 80% der Eltern die ihre Kinder gegen 12 abholen.

Am Donnerstag sollte die Praktikantin aus der Gruppe meines Sohnes am Tor stehen und aufpassen , das kein Kind rauskommt waehrend die Eltern ihre Kinder abholen (vom Spielplatz anstatt aus dem Gebauede!).
Nur leider hat sie das nicht getan.

Mein Sohn (wird im Dezember 3), ist aus dem Tor gelaufen , ueber die Strasse auf den Parkplatz.

Dort ist GOTTSEIDANK einer anderen Mutter aufgefallen, dass er ganz alleine war, hat ihn erstmal beobachtet und ihn dann geschnappt und in den Kindergarten gebracht.
Sie kannte ihn nicht und dachte er waere noch gar kein Kindergartenkind.

Weder Donnerstag beim abholen, noch Freitag oder heute morgen wurde mir davon berichtet.

Heute fand die Gruppenleiterin die am Donnerstag nicht anwesend war heraus das ich noch nicht informiert worden bin und hat es mir deshalb gesagt.

Die Dame die an diesem Tag nicht da war.
Der Grund dafuer, waere dass sie sich nicht einig waeren wer es mir sagen soll.

Ich bin ausser mir, es haette sonst was passieren koennen. Weder wurde sich entschuldigt noch mir Bescheid gegeben.

Ich konnte erstmal nur sagen, dass ich sehr veraergert bin und mich zu gegebenen Zeitpunkt weiter aeussere.

Ich bin nach Hause gefahren und hab den ganzen Nachmittag geheult. Mein Sohn haette am Donnerstag schon einfach weg sein koennen.

Mir hat von Anfang an das Konzept nicht gefallen, dass die Kinder in offenen Gruppen sind und auch auf dem Gang spielen koennen. Ich kannte nur die altmodischen Kindergaerten zu meiner Zeit und den amerikanischen Kindergarten , in dem alles streng kontrolliert wird.

Ich bin auch einfach persoenlich enttauescht NIEMAND , nicht mal die Leiterin den Mut gehabt hat mich zu informieren. Morgen werde ich das Gespraech mit der Leiterin suchen (meiner Auffassung nach muesste das andersrum laufen) und mir anhoeren was es fuer Konsequenzen gibt.

Ich hab dabei aber jetzt schon ein schlechtes Gefuehl, weil es schon anscheinend mit einem Gespraech mit der Praktikantin abgtan wurde.


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 Betreff des Beitrags: Kind läuft aus dem Kindergarten
BeitragVerfasst: 09.11.2010, 12:07 
Expertin
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Beiträge: 4465
Wir können Ihren Schreck und die Ängste, die sich darum aufbauen, gut nachvollziehen. Alles Mögliche hätte passieren können. Und Ihre Verwirrung ist genauso verständlich, denn der Kindergarten hat hier etwas versäumt, was zu seinen Hauptaufgaben zählt.

Eltern, die ihre Kinder ab einem gewissen Alter in den Kindergarten geben, legen die Verantwortung in die Hände der Erzieher. Sie gehen davon aus, dass in und außerhalb des Gebäudes kindgerechte und kindersichere Bedingungen bestehen und ihrem Kind nichts geschieht. Sie sind versichert worden und sie vertrauen darauf, dass ihr Kind unter Beobachtung und Aufsicht steht. Das war hier nicht der Fall.

Die Sicherheitsbestimmungen für Kindergärten sehen vor, dass Außentüren verschlossen sein müssen. In der Zeit des Kommens und Gehens können diese Vorschriften nicht wirken; aber dann muss die Sicherheit durch eine intensivere Aufsicht geregelt werden. Dass ihr kleiner Sohne durch eine "Lücke schlüpfen" konnte, spricht dafür, dass in dieser Situation keine Übersicht vorhanden war. Das ist nicht in Ordnung, ebenso nicht, dass Sie nicht gleich über den Vorfall informiert wurden.

Wir hoffen, dass Ihr Gespräch mit der Leiterin erfolgreich ist, dass das Thema Aufsicht noch einmal neu diskutiert wird (u.a., ob eine Praktikantin das an einer solch wichtigen Stelle umfassend leisten kann?) und Sie wieder Vertrauen gewinnen können. Wir raten immer gerne dazu, die Punkte Sicherheit und Aufsicht auf die Tagesordnung von Elternabenden zu setzen oder auch einen Sicherheitsbeauftragter zu benennen. Ihrem Sohn ist zum Glück nichts passiert, es sollte zukünftig auch anderen nichts passieren.

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Lis Dammann
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 Betreff des Beitrags: Re: Verletzung der Aufsichtspflicht im Kindergarten
BeitragVerfasst: 12.06.2014, 17:13 
hallo heute ist meiner 3 jährigen tochter leider was schlimmes im kiga passiert.
sie ist im 3. og aus dem offenen fenster gefallen,nun frag ich mich:
1. wie kann sowas passieren?
2. wo war die erzieherin?
3. was kann ich für rechtliche schritte gegen die erzieherin/kiga veranlassen?
danke schonmal für antworten mfg maik


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 Betreff des Beitrags: Re: Verletzung der Aufsichtspflicht im Kindergarten
BeitragVerfasst: 13.06.2014, 13:55 
Expertin
Expertin

Registriert: 10.01.2005, 13:53
Beiträge: 4465
Das ist ein schwerwiegender Fall und alle Ihre Fragen müssen geklärt werden. Sicherheit des Ortes, Unfallverlauf und Aufsichtsfragen sind zu untersuchen.

Zu Rechtsfragen dürfen wir Sie nicht beraten. Wir empfehlen Ihnen, sich dazu mit einem Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen, der Sie im weiteren Vorgehen unterstützt.

Dass die Unfallkassen für die Versicherungsfragen zuständig sind, wissen Sie sicherlich. Holen Sie sich auch dort Informationen zu dem Fall ein.

Wir hoffen, dass die Folgen nicht zu schlimm sind und wünschen Ihrer Tochter gute Besserung.

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 Betreff des Beitrags: Re: Verletzung der Aufsichtspflicht im Kindergarten
BeitragVerfasst: 14.06.2014, 22:27 
Ein schlimmer Unfall. Wie geht es denn deiner Tochter? Ich denke das erschreckt doch alle sehr.


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 Betreff des Beitrags: Re: Verletzung der Aufsichtspflicht im Kindergarten
BeitragVerfasst: 01.07.2014, 12:02 
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Diskussionsfreund/in

Registriert: 28.04.2014, 22:34
Beiträge: 27
Hallo!

In der Schweiz wurden nach einem Unfall, bei dem ein Kind ebenfalls sechs Meter tief abgestürzt ist, nachträglich die zum Lüften nötigen Fenster vergittert. http://www.google.de/imgres?imgurl=http ... w&dur=1035 Wäre das eigentlich in Deutschland möglich? Im Hinblick auf den Brandschutz dürfen doch Fenster eigentlich nicht vergittert werden. Außerdem könnte die Strangulationsgefahr an vergitterten Fenstern höher sein, gegenüber der Wahrscheinlichkeit, dass ein Kind aus dem Fenster abstürzt.
Wie steht die Bundesarbeitsgemeinschaft "Mehr Sicherheit für Kinder" zu der Vereinbarkeit oder Unvereinbarkeit von Anforderungen des Brandschutzes mit den Rahmenbedingungen in Kitas, die eine Verhütung schwerer Unfälle möglicherweise nicht angemessen berücksichtigen?

Damit kein falscher Eindruck entsteht: Die Unterbringung von Kindergartenkindern in oberen Geschossen finde ich aus einer Reihe von Gründen, die keineswegs alle mit der Sicherheit zu tun haben, nicht in Ordnung. Und selbstverständlich weiß ich, dass Stürze von Kindern aus Kitafenstern auf die Gesamtzahl der betreuten Kinder selten sind. Dass jedoch sogar unter Dreijährige in oberen Geschossen betreut werden, (Und Erzieherinnen angewiesen werden, eine bestimmte Mindestanzahl an Zweijährigen auch in mehrgeschossigen Kindertagesstätten in oberen Räumen zu betreuen) sollte meiner Meinung nach schleunigst verboten werden oder allenfalls ausnahmsweise bei einem Personalschlüssel erlaubt werden, der so gut ist, wie wir ihn leider nicht kennen. Die Gefahr, dass Fensterstürze aus Kitas immer wieder "passieren" werden, ist durch die Schaffung von immer mehr Betreuungsplätzen in oberen Geschossen selbstverständlich gewachsen. - Das Problembewusstsein dafür, welche Risiken Eltern und Erzieherinnen für Kinder damit eingehen, jedoch noch nicht.

Freundliche Grüße

amaria


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 Betreff des Beitrags: Re: Verletzung der Aufsichtspflicht im Kindergarten
BeitragVerfasst: 31.07.2014, 16:19 
Diskussionsfreund/in
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Registriert: 28.04.2014, 22:34
Beiträge: 27
maik2701 hat geschrieben:
hallo heute ist meiner 3 jährigen tochter leider was schlimmes im kiga passiert.
sie ist im 3. og aus dem offenen fenster gefallen,nun frag ich mich:
1. wie kann sowas passieren?
2. wo war die erzieherin?
3. was kann ich für rechtliche schritte gegen die erzieherin/kiga veranlassen?
danke schonmal für antworten mfg maik



Hallo Maik,

leider kann ich Ihnen keine Privatnachricht schreiben. Ich hoffe sehr, dass es ihrer Tochter viel besser geht und dass sie den wirklich schlimmen Unfall sowohl körperlich als auch seelisch gut verarbeiten wird, was vermutlich noch ein längerer Weg sein wird. Als die Tochter einer Freundin von einem Hund der Nachbarn mitten ins Gesicht gebissen wurde, hat sie nach einen einzigen homöopathischen, eigens für sie ausgesuchten Mittel trotz des beängstigenden Vorfalls keine panische Angst vor Hunden entwickelt. Es ist ermutigend, welche Heilungen Schul- und Alternativmedizin bewirken können, aber das kann kein Grund sein, dass Kitas auf eine Weise geplant werden, die früher geltende Standards einfach missachten. Den Erzieherinnen wird mehr Verantwortung aufgebürdet - und die Kinder haben am Ende den Schaden, wenn es zu Unfällen, aus welchem Grund auch immer kommt.

Nachdem ich mich schon länger mit der Problematik mehrgeschossiger Kitas beschäftigt habe, würde ich es begrüßen, wenn Sie zu mir Kontakt aufnehmen würden, sofern es für sie nicht zu belastend ist. Das was ihre Tochter, Sie und Ihre Frau mitgemacht haben, könnte vielleicht andere für die Problematik mehrgeschossiger Kitas sensibilisieren.

Freundliche Grüße

Angelika


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 Betreff des Beitrags: Re: Verletzung der Aufsichtspflicht im Kindergarten
BeitragVerfasst: 02.08.2014, 13:46 
Amaria, das finde ich gut, daß du dich dafür einsetzt. Wenn wenigstens nach einem Kinderunfall etwas gutes passiert, und das nicht mehr vorkommt. Je mehr davon erfahren umso besser. Viel Glück. Sarah


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 Betreff des Beitrags: Re: Verletzung der Aufsichtspflicht im Kindergarten
BeitragVerfasst: 04.08.2014, 08:26 
Diskussionsfreund/in
Diskussionsfreund/in

Registriert: 28.04.2014, 22:34
Beiträge: 27
Hallo Sarah,

danke für das Lob. Angesichts des Personalmangels, der aufgrund der langen Ausbildungsdauer auch noch anhalten wird, finde ich es wichtig, Sicherheitsaspekte stets sorgfältig zu bedenken. Im Forum für Erzieher schreibe ich regelmäßig und wenn jemand dort eine Frage stellen möchte, sind Eltern dort sehr willkommen. Man kann sich dort auch über Privatnachrichten austauschen.

Freundliche Grüße

Angelika


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 Betreff des Beitrags: Re: Verletzung der Aufsichtspflicht im Kindergarten
BeitragVerfasst: 07.08.2017, 21:43 
Hallo,

Ich habe auch eine Frage zu diesem Thema.
Mein Sohn( 12 Monate) geht seit 3 Wochen in den Kindergarten. Bis letzten Freitag war Eingewöhnung und heute war er den ersten Tag lange drin, weil ich wieder in der Fachschaft war.

Gegen 13:30 Uhr habe ich ihn geholt. Die Erzieherin kam auf mich zu und hat mir einige große rote Flecken an seinem rechten Unterarm gezeigt.
Angeblich wäre er draußen im Garten unter eine Plastikraupe gekrochen(er kann noch nicht laufen) als er wieder hervor kam hätte er geweint. Sie könnte sich nicht erklären was das für Flecken seien, meinte es wäre vielleicht ein Insektenstich.
Bei näherer Betrachtung habe ich angemerkt dass es wie Bissabdrücke aussieht. Sie meinte das kann sie sich nicht vorstellen, die würden nach paar Minuten weg gehen.
Nachdem wir zu Hause angekommen waren, habe ich mein Kind noch einmal untersucht, war danach beim Kinderarzt. Er hat schlimme Blutergüsse von Kinderbissen, am linken Arm, rechten Arm, zwei auf dem Rücken und links und rechts an der Wange.
Meiner Meinung nach eine klare Aufsichtspflichtverletzung seitens der Erzieherin!
Was muss in so einem Fall getan werden?
Was soll ich beim Gespräch mit der Leiterin anbringen?
Er muss doch geweint haben, sowas tut doch be ersten Biss schon weh. Angeblich hat niemand etwas gehört....[


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