Der Spielplatz im Kindergarten muss den Sicherheitsanforderungen entsprechen. Von den GerĂ€ten dĂŒrfen keine Gefahren fĂŒr die Kinder ausgehen. Der KindergartentrĂ€ger steht in der Verantwortung und er trĂ€gt auch die Kosten.
Dies ist geregelt: - in der Gesetzgebung: Der KindergartentrĂ€ger hat eine Verkehrssicherungspflicht und haftet bei SchĂ€den. - in den Vorschriften und PrĂ€ventionsempfehlungen der gesetzlichen Unfallversicherung: Auf diesen Grundlagen sind die Kinder dort versichert. - durch DIN- oder andere technische Vorgaben: SpielplatzgerĂ€te und Spielplatzgestaltung mĂŒssen sich daran orientieren. (z. B. DIN EN 1176 und 1177 - Spielplatznorm)
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Lis Dammann FORUM KINDERSICHERHEIT forum@kindersicherheit.de
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